Anschluss- und Verbrauchskosten

33.000 €

brutto

Anschlussgebühr als Komplettpaket

18.000 € bei 50 % Förderqote

Die Anschlussgebühr wird im Rahmen einer Pauschale bis 45 kW Anschlussleistung abgerechnet. Das Angebot deckt den gesamten Hausanschluss an das Fernwärmenetz ab.

Bei Mehraufwand können Mehrkosten anfallen (siehe Anlage 8)

Die Anschlussgebühr wird mit bis zu 70 % von der KfW gefördert. 

Inklusivleistungen:

  • Anschluss bis 45 kW
  • Hausanschlussleitung bis 20 m (von Flurstücksgrenze bis Übergabestation)
  • Komplettanschluss (Primär- und Sekundärseite) der Heizanlage
  • usw.

773,50 €/a

brutto

Grundgebühr / Jahr

650 €/a netto

Die Grundgebühr deckt alle Kosten zur Wartung und Instandhaltung der Fernwärmeübergabestation ab. Die Übergabestation bleibt Eigentum des Betreibers, für Sie als Kunden können also keine weiteren Betriebskosten anfallen. 

10,71 ct/kWh

brutto

Arbeitspreis / Energie

9,00 ct/kWh netto

Der Arbeitspreis ist der einzige verbrauchsabhängige Kostenbestandteil und wird eichrechtskonform abgerechnet.

Je weniger Sie verbrauchen, desto weniger Kosten kommen auf Sie zu.

Sie haben Fragen zum Anschluss?

Egal ob technische Fragen zum Anschluss/Umbau, oder zur Förderbeantragung.

Die Experten der Fernwärme Marktl GmbH & Co. KG beraten Sie gerne!

KfW Zuschuss Nr. 458

Heizungsförderung für Privatpersonen - Wohngebäude

Das Wichtigste in Kürze:

  • Zuschuss bis zu 70 % der förderfähigen Kosten 
  • für Eigentümerinnen und Eigentümer von bestehenden Wohn­gebäuden
  • für den Kauf und Einbau einer neuen, klima­freundlichen Heizung

 

Auf der Hompage der KfW können Sie einen Vorab-Check zur Föderbeantragung durchführen. Mit wenigen Klicks finden Sie heraus, ob Sie die Voraussetzungen für die Föderung erfüllen.

 

 

Vertragsunterlagen und wichtige Dokumente

Hier können Sie wichtige Dokumente zum Fernwärmeanschluss jederzeit einsehen. Es werden alle wichtigen Dokumente zum Betrieb des Fernwärmeanschlusses regelmäßig aktualisiert. 

Anschluss- und Versorgungsvertrag

Der Anschluss- und Versorgungsvertrag regelt alle relevanten Angelegenheiten zur Umsetzung bzw. zum Betrieb des Fernwärmeanschlusses.

Der Vertrag gilt für jeden normalen Hausanschluss bis 45 kW Anschlussleistung.

Anlage 1:   Anlage Sekundäranschluss

Die Anlage Sekundäranschluss regelt alle Angelegenheiten zu den notwendigen Umbauarbeiten im Zuge des Wärmenetzanschlusses. Mit unserem Wärmenetzanschluss erhalten Sie ein Komplettpaket, d. h. die grundlegenden Umbau- und Anschlussarbeiten sind im bereits enthalten.

Stand: 26.06.2025

Anlage 2:   Zustimmung Grundstückseigentümer

Sollten Grundstückeigentümer und Gebäudeeigentümer nicht übereinstimmen, ist die schriftliche Zustimmung des abweichenden Grundstückseigentümers für den Wärmenetzanschluss einzuholen.

Die Anlage zur Zustimmung des Grundstückseigentümers ist nur notwendig, wenn Grundstückseigentümer und Gebäudeeigentümer nicht identisch sind.

Stand: 26.06.2025

Anlage 3:   Eigentumsgrenze

Die Anlage 3 zeigt die Eigentumsgrenze beim Fernwärmeanschluss auf. Die Eigentumsgrenze beschreibt auch den Verantwortungsbereich für den Betrieb der Anlage.

Stand: 26.06.2025

Anlage 4:   Preisblatt

Im Preisblatt werden die Betriebskosten für den Wärmenetzanschluss transparent geregelt.

Stand: 26.06.2025

Anlage 5:   AVBFernwärmeV

Die "Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme" (AVBFernwärmeV) regelt alle relevanten Rahmenbedingungen für eine Fernwärmeversorgung in Deutschland und bildet damit die Grundlage jedes Fernwärmeanschlusses.

Stand: 13.07.2022

Anlage 6:   Technische Anschlussbedingungen (TAB)

In der Anlage 6 werden alle technischen Bedingungen und Voraussetzungen für einen sicheren Betrieb des Fernwärmeanschlusses geregelt.

Stand: 26.06.2025

Anlage 7:   Muster Widerrufsformular

Mit diesem Musterdokument können Sie von Ihrem Widerrufsrecht gebrauch machen.

Stand: 26.06.2025

Anlage 8:   Leistungsbeschreibung Hausanschluss

In Anlage 8 werden alle im Pauschalangebot enthaltenen Leistungen zum Hausanschluss beschrieben. Ebenso sind eventuell anfallende Mehraufwände angegeben.

Stand: 26.06.2025

Anlage 9:   Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten

In Anlage 9 informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogener Daten beim Fernwärmeanschluss.

Stand: 26.06.2025

Anlage 10:   Versorgungsgebiet

Die Anlage 10 definiert das aktuelle Versorgungsgebiet der Fernwärme Marktl GmbH & Co. KG.

Stand: 04.09.2025

Anlage 11:   Antrag Leistungsänderung

Mit der Anlage 11 können Sie einen Antrag auf Leistungsänderung bei Ihrem Fernwärmeversorger stellen. Dies ist notwendig, wenn Sie die Bezugsleistung Ihrer Hausübergabestation verändern wollen.

Stand: 26.06.2025

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.